1. Das Recht, ein im Hafen liegendes Schiff zu verlassen, wenn grundlegende Vorkehrungen wie Nahrung, Wasser, Sanitäranlagen sowie eine (angemessene) medizinische Versorgung an Bord nicht angemessen bereitgestellt werden können. Diese Versorgung darf nur durch die Fürsorgepflicht des Kapitäns zum Schutze der Passagiersicherheit und aufgrund von Zoll- und Grenzkontrollvorschriften des Hafens eingeschränkt werden.
2. Das Recht auf die volle Rückerstattung der Reisekosten, wenn die Reise aufgrund technischer Ausfälle storniert wird, bzw. auf eine teilweise Rückerstattung bei Reisen, die aufgrund solcher Ausfälle frühzeitig abgebrochen werden.
3. Das Recht, an Bord von Schiffen, die außerhalb von Flüssen und Küstengewässern in Betrieb sind, jederzeit über professionelle medizinische Notfallversorgung zu verfügen, u. U. so lange, bis die medizinische Versorgung an Land gewährleistet werden kann.
4. Das Recht, frühzeitig informiert zu werden, falls die Route des Schiffs aufgrund eines technischen Ausfalls oder eines Notfalls geändert wird, sowie das Recht auf zeitnahe Informationen zum Stand der Arbeiten, welche Fortschritte die Lösung des technischen Problems macht.
5. Das Recht durch eine gut ausgebildete Schiffsbesatzung betreut zu werden, die ordnungsgemäß für Notfall- und Evakuierungsmaßnahmen trainiert wurde.
6. Das Recht auf eine Notstromanlage für den Fall, dass der Hauptgenerator ausfällt.
7. Das Recht auf die Beförderung zum vorgesehenen Ausschiffungshafen oder die Heimatstadt des Passagiers, falls eine Kreuzfahrt frühzeitig aufgrund von technischen Ausfällen abgebrochen wird.
8. Das Recht auf eine Unterkunft, wenn Ausschiffung und Übernachtung in einem außerplanmäßigen Hafen erforderlich sind, da die Kreuzfahrt aufgrund technischer Ausfälle frühzeitig abgebrochen wurde.
9. Das Recht, auf jeder Website einer Kreuzfahrtgesellschaft eine gebührenfreie Telefonnummer vorzufinden, die für Fragen und Informationen zu allen Aspekten der Betriebsabläufe an Bord verwendet werden kann. **
10. Das Recht darauf, dass diese Fahrgastrechte für Kreuzfahrtpassagiere auf der Website der jeweiligen Kreuzfahrtgesellschaft veröffentlicht sind.
** Wo verfügbar und möglich für alle Länder in einer Region mit Zugang zur Website