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Neben einer Unfall- und Privathaftpflichtversicherung empfehlen wir unbedingt den Abschluss einer Auslandsreise-Krankenversicherung, selbst wenn zwischen dem Heimatland und dem Reiseland ein so genanntes Sozialversicherungsabkommen besteht. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt nämlich in den Staaten, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht, nur die Leistungen, die in dem Reiseland üblich sind. Auch für diejenigen, die in einer privaten Krankenversicherung versichert sind, ist der Abschluss dieser Versicherung meist sinnvoll, besonders wenn von der privaten Krankenversicherung keine Kosten für den Rücktransport übernommen werden.
Die Auslandsreise-Krankenversicherung versichert in der Regel die medizinisch notwendige Heilbehandlung von Erkrankungen, die während des Auslandsaufenthaltes eintreten. Der Versicherer erstattet dann einen Großteil der Kosten für Erkrankungen und bei Unfällen, wie z. B. Behandlungen beim Arzt, Behandlungen im Krankenhaus oder Arzneimittel. Auch Krankentransporte zur stationären Behandlung in das nächsterreichbare geeignete Krankenhaus und Rücktransportkosten ins Heimatland sollten versichert sein. Bei der Auswahl Ihrer Auslandsreise-Krankenversicherung empfehlen wir Versicherer, die bereits dann die Kosten für den Rücktransport erstatten, sobald dieser medizinisch sinnvoll und vertretbar ist. Bitte prüfen Sie hierzu Ihre Versicherungsbedingungen und nehmen Sie während Ihrer Reise auch die Notfallnummer Ihres Auslandsreise-Krankenversicherers mit.
Weiterhin empfehlen wir einen möglichen Reiserücktritt bzw. einen Reiseabbruch ebenfalls abzusichern.
In Kooperation mit der HanseMerkur bieten wir verschiedene Reiseschutz-Pakete an.
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