Jugendschutz in der Öffentlichkeit & im Bereich der Medien
JUGENDSCHUTZ IN DER ÖFFENTLICHKEIT & IM BEREICH DER MEDIEN
Auszug aus dem deutschen Jugendschutzgesetz vom 01.01.2009
§ 4 Gaststätten
(1) Der Aufenthalt in Gaststätten darf Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren nur gestattet werden, wenn eine personensorgeberechtigte oder erziehungsbeauftragte Person sie begleitet oder wenn sie in der Zeit zwischen 05:00 Uhr und 23:00 Uhr eine Mahlzeit oder ein Getränk einnehmen.
Jugendlichen ab 16 Jahren darf der Aufenthalt in Gaststätten ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person in der Zeit von 24:00 Uhr und 05:00 Uhr morgens nicht gestattet werden.
(2) Absatz 1 gilt nicht, wenn Kinder oder Jugendliche an einer Veranstaltung eines anerkannten Trägers der Jugendhilfe teilnehmen oder sich auf Reisen befinden.
(3) Der Aufenthalt in Gaststätten, die als Nachtbar oder Nachtclub geführt werden, und in vergleichbaren Vergnügungsbetrieben darf Kindern und Jugendlichen nicht gestattet werden.
(4) Die zuständige Behörde kann Ausnahmen von Absatz 1 genehmigen.
§ 5 Tanzveranstaltungen
(1) Die Anwesenheit bei öffentlichen Tanzveranstaltungen ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person darf Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren nicht und Jugendlichen ab 16 Jahren längstens bis 24:00 Uhr gestattet werden.
(2) Abweichend von Absatz 1 darf die Anwesenheit Kindern bis 22:00 Uhr und Jugendlichen unter 16 Jahren bis 24:00 Uhr gestattet werden, wenn die Tanzveranstaltung von einem anerkannten Träger der Jugendhilfe durchgeführt wird oder der künstlerischen Betätigung oder der Brauchtumspflege dient.
(3) Die zuständige Behörde kann Ausnahmen genehmigen.
§ 6 Spielhallen, Glücksspiele
(1) Die Anwesenheit in öffentlichen Bereichen oder ähnlich vorwiegend dem Spielbetrieb dienenden Räumen darf Kindern und Jugendlichen nicht gestattet werden.
(2) Die Teilnahme an Spielen mit Gewinnmöglichkeit in der Öffentlichkeit darf Kindern und Jugendlichen nur auf Volksfesten, Schützenfesten, Jahrmärkten, Spezialmärkten oder ähnlichen Veranstaltungen und nur unter der Voraussetzung gestattet werden, dass der Gewinn in Waren von geringem Wert besteht.
§ 9 Alkoholische Getränke
(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen
- Branntwein, branntweinhaltige Getränke oder Lebensmittel, die Branntwein in nicht nur geringfügiger Menge enthalten, an Kinder und Jugendliche,
- andere alkoholische Getränke an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren weder abgegeben noch darf ihnen der Verzehr gestattet werden.
(2) Absatz 1 Nr. 2 gilt nicht, wenn Jugendliche von einer personensorgeberechtigten Person begleitet werden.
§ 10 Rauchen in der Öffentlichkeit, Tabakwaren
(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren an Kinder oder Jugendliche weder abgegeben noch darf ihnen das Rauchen gestattet werden.
§ 11 Filmveranstaltungen
(1) Die Anwesenheit bei öffentlichen Filmveranstaltungen darf Kindern und Jugendlichen nur gestattet werden, wenn die Filme von der obersten Landesbehörde oder einer Organisation der freiwilligen Selbstkontrolle im Rahmen des Verfahrens nach § 14 Abs. 6 zur Vorführung vor ihnen freigegeben worden sind oder wenn es sich um Informations-, Instruktions- und Lehrfilme handelt, die vom Anbieter mit „Infoprogramm“ oder „Lehrprogramm“ gekennzeichnet sind.
(2) Abweichend von Absatz 1 darf die Anwesenheit bei öffentlichen Filmveranstaltungen mit Filmen, die für Kinder und Jugendliche ab zwölf Jahren freigegeben und gekennzeichnet sind, auch Kindern ab sechs Jahren gestattet werden, wenn sie von einer personensorgeberechtigten Person begleitet sind.
(3) Unbeschadet der Voraussetzungen des Absatzes 1 darf die Anwesenheit bei öffentlichen Filmveranstaltungen nur mit Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauf tragten Person gestattet werden
- Kindern unter sechs Jahren,
- Kindern ab sechs Jahren, wenn die Vorführung nach 20:00 Uhr beendet ist,
- Jugendlichen unter 16 Jahren, wenn die Vorführung nach 22:00 Uhr beendet ist,
- Jugendlichen ab 16 Jahren, wenn die Vorführung nach 24:00 Uhr beendet ist.
(4) Die Absätze 1 bis 3 gelten für die öffentliche Vorführung von Filmen unabhängig von der Art der Aufzeichnung und Wiedergabe. Sie gelten auch für Werbevorspanne und Beiprogramme. Sie gelten nicht für Filme, die zu nichtgewerblichen Zwecken hergestellt werden, solange die Filme nicht gewerblich genutzt werden.
(5) Werbefilme oder Werbeprogramme, die für Tabakwaren oder alkoholische Getränke werben, dürfen unbeschadet der Voraussetzungen der Absätze 1 bis 4 nur nach 18:00 Uhr vorgeführt werden.
§ 13 Bildschirmspielgeräte
(1) Das Spielen an elektronischen Bildschirmspielgeräten ohne Gewinnmöglichkeit, die öffentlich aufgestellt sind, darf Kindern und Jugendlichen ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person nur gestattet werden, wenn die Programme von der obersten Landesbehörde oder einer Organisation der freiwilligen Selbstkontrolle im Rahmen des Verfahrens nach § 14 Abs. 6 für ihre Altersstufe freigegeben und gekennzeichnet worden sind oder wenn es sich um Informations-, Instruktions- oder Lehrprogramme handelt, die vom Anbieter mit „Infoprogramm“ oder „Lehrprogramm“ gekennzeichnet sind.
(2) Elektronische Bildschirmspielgeräte dürfen
- auf Kindern oder Jugendlichen zugänglichen öffentlichen Verkehrsflächen,
- außerhalb von gewerblich oder in sonstiger Weise beruflich oder geschäftlich genutzten Räumen oder
- in deren unbeaufsichtigten Zugängen, Vorräumen oder Fluren nur aufgestellt werden, wenn ihre Programme für Kinder ab sechs Jahren freigegeben und gekennzeichnet oder nach § 14 Abs. 7 mit „Infoprogramm“ oder „Lehrprogramm“ gekennzeichnet sind.
(3) Auf das Anbringen der Kennzeichnungen auf Bildschirmspielgeräten findet § 12 Abs. 2 Satz 1 bis 3 entsprechende Anwendung.
Auf AIDA gibt es spezielle Regelungen um Jugendlichen auch unter 16 Jahren, mit Einverständnis der Eltern, den Zugang zur Disco zu ermöglichen. Weitere Information dazu erhalten Sie von den Gastgebern Kids & Teens.
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Internet und E-Mails an Bord
An Bord von AIDA sind Sie immer mit der Welt verbunden. Sie haben folgende Möglichkeiten, im Internet zu surfen:
- Internetstation: Im Rezeptionsbereich auf Deck 5 stehen mehrere Terminals und Drucker zur Verfügung.
- WLAN: Mit Ihrem Smartphone, Tablet oder Laptop können Sie in nahezu allen öffentlichen Bereichen und in den Kabinen kabellos surfen.
Die Internetnutzung sowie das Senden und Empfangen von E-Mails sind kostenpflichtig. Dazu stehen Ihnen verschiedene Tarifpakete zur Auswahl. Eine Übersicht finden Sie an der Rezeption und vor Einwahl ins Internet. Bitte beachten Sie, dass es in einigen Fahrtgebieten zu Störungen der Satellitenverbindung kommen kann. Dann sind Internetnutzung und Telefonieren zeitweise nur eingeschränkt möglich.
Unser Tipp: Über das bordeigene WLAN können Sie kostenfrei das Bordportal nutzen. Hier finden Sie u. a. das aktuelle Tagesprogramm, die myAIDA Heute zum Herunterladen, Informationen zum nächsten Hafen und aktuelle Nachrichten aus aller Welt.
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Konferenzräume
Unsere Konferenzräume (Deck 11 auf AIDAdiva und AIDAluna) verfügen über modernste Technik und variable Bestuhlung. Für Buchungsanfragen wenden Sie sich bitte an die Rezeption (Deck 5).
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Kabinen
Alle Kabinen sind klimatisiert, mit Teppichboden ausgelegt und verfügen über Dusche/WC, Sat-TV, Radio, Safe, zusätzliches Kopfkissen und Direktwahltelefon. Der 220-V-Anschluss im Badezimmer ist für den Gebrauch eines Rasierapparats vorgesehen. Ein Föhn liegt in der Schreibtischschublade. Ihre gebrauchten Handtücher tauschen wir gern gegen frische aus. Dazu legen Sie die Tücher bitte einfach auf den Boden. Sie unterstützen uns aktiv beim Umweltschutz, wenn Sie Ihre Handtücher mehrmals verwenden.
Ihr Gepäck wird Ihnen am Anreisetag im Laufe des Abends vor die Kabinentür gebracht. Ihr Reisegepäck können Sie platzsparend unter den Betten verstauen. Am Abreisetag kümmert sich unsere Crew auch gern um Ihr Gepäck. Dazu informieren wir Sie rechtzeitig in der tagesaktuellen Bordzeitung myAIDA Heute bzw. in einem Kabinenbrief.
Unsere Schiffe sind mit modernen Vakuum-Toiletten ausgestattet, da diese besonders praktikabel und umweltfreundlich sind. Damit sie tadellos funktionieren, bitten wir Sie, nur das zur Verfügung gestellte Toilettenpapier zu verwenden. Für alle anderen Dinge, wie z. B. Tampons, Kosmetik-, Feucht- und Papiertaschentücher sowie feuchtes Toilettenpapier benutzen Sie bitte die vorgesehenen Hygienebeutel. Vielen Dank!
Walkie-Talkies und andere Babyphone funktionieren nur teilweise an Bord, da durch die elektrische Abschirmung und die Stahlbauweise die Funkverbindung gestört sein kann. Es ist natürlich möglich, dass Sie Ihr eigenes Babyphon an Bord testen. An der Rezeption bieten wir Ihnen Babyphone gegen eine geringe Gebühr zum Verleih an. Für das Ausleihen des Babyphons wird eine einmalige Kaution auf Ihrem Bordkonto verbucht. Bei der Rückgabe wird Ihnen der Betrag wieder erstattet.
Bitte beachten Sie, dass die Verfügbarkeit bei großer Nachfrage teilweise eingeschränkt sein kann.
Unser Tipp für Ihre nächste Reise:
Über myAIDA können Sie schon vor der Reise Ihr Babyphon zum günstigen Reise-Paketpreis reservieren. Es liegt dann am Anreisetag in Ihrer Kabine für Sie bereit. Wir empfehlen die rechtzeitige Reservierung, insbesondere in den Ferienzeiten.
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Hospital
Im Hospital (Deck 3) kümmert sich unser Schiffsarzt im Fall der Fälle um Sie. Die Sprechzeiten finden Sie im tagesaktuellen Bordprogramm. Sollten Sie sich in ärztlicher Behandlung befinden oder besondere Anliegen haben, wenden Sie sich bitte zu Beginn der Reise an den Schiffsarzt. Die Abrechnung über Krankenschein ist nicht möglich. Am Abend vor Ihrer Abreise wird Ihnen die Hospitalrechnung in die Kabine gelegt. Diese Rechnung können Sie zur Kostenerstattung bei Ihrer Reisekrankenversicherung oder Ihrer privaten Krankenversicherung einreichen.
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Garderobe
AIDA ist Urlaub mit einem Lächeln und ganz ohne Zwang. Wir bitten Sie jedoch, Restaurants und Bars nicht in Bade- oder Sportbekleidung und nicht barfuß zu besuchen. Wir bitten die Herren, abends lange Hosen im Restaurant zu tragen.
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Kids & Teens
Extra für kleine Entdecker gibt es an Bord ein eigenes Abenteuerland (Deck 5) mit einem Pool und jeder Menge Spiel- und Bastelangeboten. Kinder zwischen 3 und 11 Jahren werden von unseren Kids Gastgebern bestens betreut. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir aus hygienischen Gründen nur Kinder betreuen, die nicht mehr regelmäßig Windeln tragen und selbstständig auf Toilette gehen können. Auch für unsere kleinsten Gäste unter 3 Jahren haben wir an alles gedacht. Alle Informationen zum Reisen mit Kindern und zur Kinderbetreuung finden Sie in der Broschüre „AIDA Elterninfo“ (auch auf unserer Homepage zum Download). Bei Fragen können Sie sich auch gern an die Kids Gastgeber und die Rezeption wenden. In den Ferienzeiten organisieren die Teens Gastgeber zusätzlich tolle Programme an Bord und an Land. Infos gibt es im Teens Infoordner an der Rezeption.
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Restaurants
Buffet-Restaurants
Ausgewählte Getränke sind zu den Hauptmahlzeiten im Reisepreis inklusive. Wann, wo und mit wem Sie speisen möchten, entscheiden Sie. Sie haben die Wahl zwischen dem Markt Restaurant (Deck 9), dem Weite Welt Restaurant (Deck 10), dem (italienischen) Bella Vista Restaurant (Deck 11) und der Pizzeria Mare (Deck 11). Schon früh morgens können Sie mit unserem Kaffee für Frühaufsteher den neuen Urlaubstag begrüßen. Wer lieber ganz gemächlich starten möchte, dem steht unser Frühstücksbuffet bis 11:00 Uhr zur Verfügung. Im Markt Restaurant haben Sie am Abend sogar die Wahl zwischen zwei Genießerzeiten.
Wir bitten Sie, keine Speisen oder Getränke aus den Restaurants mitzunehmen. Vielen Dank!
Die Öffnungszeiten der Restaurants finden Sie in der myAIDA Heute und im Bordportal.
A-la-carte-Restaurants
Unsere Spitzenköche krönen Ihren Urlaub auf kulinarische Weise. Das Preis-Leistungs-Verhältnis ist so ausgezeichnet wie die Küche. Wir empfehlen Ihnen das Gourmet-Restaurant Rossini (Deck 11), das Buffalo Steak House (Deck 10) und die Sushi Bar (Deck 9). Ihre Reservierung nehmen wir gern an der Rezeption (Deck 5) oder in den Restaurants entgegen.
Die Restaurant-Öffnungszeiten finden Sie in der myAIDA Heute und im Bordportal.
Spezialitäten-Restaurants
Auf AIDAbella und AIDAluna lassen Sie es sich in der gemütlichsten Almhütte (Deck 10) auf dem Meer schmecken: Serviert werden typische Leckereien aus der Alpenregion wie Schweinshaxe oder Hähnchen vom Grill sowie herzhafte Spezialitäten aus anderen Regionen. Die Öffnungszeiten und besonderen Angebote des Restaurants finden Sie in der myAIDA Heute und im Bordportal.
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Nichtraucherschutz
Mit Rücksicht auf die Gesundheit und das Wohlbefinden unserer Gäste sind alle Kabinen und öffentlichen Räume unserer Schiffe Nichtraucherbereiche. Für Gäste, die nicht gänzlich auf eine Zigarette oder eine elektronische Zigaratte verzichten möchten, stehen die Kabinenbalkons sowie ausgewiesene Raucherbereiche auf den Freidecks zur Verfügung.
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Reiseberater
Sie können gar nicht genug von AIDA bekommen? Das freut uns! Bei unseren Fernwehexperten (Deck 9 und 10) können Sie sich fachkundig beraten lassen und Ihre nächste Reise buchen. Wann unsere Reiseberater an Bord für Sie da sind, erfahren Sie in der myAIDA Heute und im Bordportal.
Unser Tipp: Bei Buchung Ihrer nächsten AIDA Reise direkt an Bord profitieren Sie von besonders attraktiven Konditionen!
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Shops & Souvenirs
In der AIDA Shoppingwelt (Deck 9) und im Juwelier (Deck 10) bieten wir eine große Auswahl an Uhren, Schmuck, Parfüm und Kosmetik zu attraktiven Travel Value Preisen an. Damit sparen Sie bis zu 20 % gegenüber den empfohlenen Verkaufspreisen an Land. Außerdem führen wir aktuelle Damen- und Herrenkollektionen angesagter Modemarken, die AIDA Fankollektion und unsere beliebten Logoartikel.
Kunst: In der Galerie (Deck 9) sind Werke international bekannter Maler und Grafiker sowie wunderschöne Skulpturen und Schmuckstücke ausgestellt. Auf jeder Reise findet mindestens eine Kunstauktion im Theatrium statt. Die Teilnahme ist ab 18 Jahren möglich. Die Termine finden Sie in der myAIDA Heute und im Bordportal.
Fotos: Unsere Bordfotografen fangen Ihr schönstes Urlaubslächeln ein. Ihre Lieblingsbilder können Sie anschließend an einem unserer Fotokioske in der Fotogalerie (Deck 10) selbst bestellen. Ihre persönlichen Urlaubserinnerungen können Sie als gedrucktes Foto oder per Download auf Ihr Mobilgerät erhalten. In der Fotogalerie (Deck 10) halten wir außerdem eine Auswahl an Digitalkameras, Instax-Produkten, Speicherkarten, Filmen, Batterien und Fotoalben bereit.
AIDA Filme: Für die schönsten Urlaubserinnerungen dreht unser TV-Team auf jeder Reise Ihren persönlichen AIDA Reisefilm „Unvergessliche Momente“. Die Kamerasymbole in der myAIDA Heute weisen darauf hin, bei welchen Veranstaltungen gefilmt wird. Bitte geben Sie unserem TV-Team Bescheid, wenn Sie nicht gefilmt werden möchten. Ihren persönlichen Reisefilm können Sie am Ende der Reise als DVD, auf USB oder als Video on Demand in der AIDA Shoppingwelt (Deck 9), im Fotoshop (Deck 10), an der Rezeption (Deck 5) und über das Bordportal erwerben.
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Sicherheit
Jedes AIDA Schiff ist nach den neuesten Erkenntnissen der Sicherheitstechnik gebaut und verfügt über modernste Rettungsmittel. Unsere Crew wird nach einem Sicherheits-Management-System ständig an Bord und an Land geschult. Sie sind bei uns also in besten Händen. Im Folgenden möchten wir Sie gern mit dem Sicherheitssystem des Schiffes vertraut machen und Ihnen wertvolle Hinweise für das Verhalten im Notfall auf See und im Hafen geben.
Allgemeines
Bitte setzen oder stellen Sie sich nicht auf die Reling und achten Sie diesbezüglich besonders auf Ihre Kinder. Nasse Außendecks können sehr rutschig sein. Wir bitten Sie in diesem Fall um besondere Vorsicht. Wenn Sie zum Thema Sicherheit noch Fragen haben, zögern Sie nicht, sich an einen Offizier oder ein anderes Crew-Mitglied zu wenden. Wir informieren Sie gern, denn Ihre Sicherheit liegt uns am Herzen. Gäste mit individuellen Beeinträchtigungen Sie sollen die schönste Zeit des Jahres so unabhängig wie möglich genießen können. Wir bitten daher unsere Gäste mit eingeschränkter Bewegungs-, Hör- oder Sehfähigkeit sowie anderen körperlichen Beeinträchtigungen, sich zu Beginn der Reise an der Rezeption zu melden. Hier beantworten wir jederzeit gern Ihre individuellen Fragen zum barrierefreien Urlaub. Im Notfall stehen Ihnen Crew-Mitglieder zur Seite, die Sie sicher zu Ihrem Sammelplatz begleiten.
Elektrische Geräte an Bord
Es ist nicht gestattet, Geräte mit Hitzeentwicklung, z. B. Tauchsieder und Bügeleisen, in Ihrer Kabine zu benutzen. Auch Kerzen sind sowohl in der Kabine als auch auf den Kabinenbalkons verboten. Falls Sie Ihre Garderobe selbst bügeln möchten, können Sie das gern im Waschsalon (Deck 7) erledigen.
Feuer an Bord
Feuer ist eine der größten Gefahren an Bord. Wenn Sie einen Brand bemerken oder eine Rauchentwicklung feststellen, informieren Sie bitte unverzüglich ein Crew-Mitglied, betätigen Sie einen der Feuermelder oder alarmieren Sie die Notruftaste auf dem Telefon.
Person über Bord
Fällt eine Person über Bord, werfen Sie ihr so schnell wie möglich den nächsten erreichbaren Rettungsring zu. Danach alarmieren Sie unverzüglich ein Crew-Mitglied oder die Notfallzentrale über die Notruftaste auf dem Telefon.
Rauchen
Rauchen gehört zu den häufigsten Brandursachen auf Schiffen. Daher gilt es, unbedingt folgende Regeln einzuhalten:
- Werfen Sie keine – auch keine erloschenen – Zigarettenreste in die Papierkörbe oder Toiletten.
- Werfen Sie niemals Zigarettenreste über Bord.
- Rauchen auf den Außendecks ist während der Treibstoffübernahme des Schiffes generell untersagt. Bitte beachten Sie in diesem Fall die entsprechenden Durchsagen.
- Diese Bestimmungen gelten auch für E-Zigaretten.
- Bitte informieren Sie sich auch unter „Nichtraucherschutz“ über die aktuellen Bestimmungen.
Mit Rücksicht auf die Gesundheit und das Wohlbefinden unserer Gäste sind alle Kabinen und öffentlichen Räume unserer Schiffe Nichtraucherbereiche. Für Gäste, die nicht gänzlich auf eine Zigarette oder eine elektronische Zigarette verzichten möchten, stehen die Kabinenbalkons sowie ausgewiesene Raucherbereiche auf den Freidecks zur Verfügung.
Rettungsboote
Bitte versuchen Sie nicht, eigenmächtig in ein Rettungsboot zu gelangen. Der erste Weg nach einem Generalalarm ist immer der zu Ihrem Sammelplatz. Von dort führen Sie Crew-Mitglieder zu Ihrem Rettungsmittel.
Rettungsweste
Jeder Gast hat im Kleiderschrank seiner Kabine eine persönliche Rettungsweste. Eine Anleitung zum richtigen Anlegen finden Sie auf der Weste. Gern ist Ihnen während der Sicherheitsübung auch ein Crew-Mitglied am Sammelplatz beim Anlegen behilflich. Für Babys und Kinder stehen spezielle Rettungswesten zur Verfügung. Sollten diese in Ihrer Kabine fehlen, wenden Sie sich bitte an einen Mitarbeiter der Rezeption. Gäste mit mehr als 140 kg Körpergewicht werden ebenfalls gebeten, sich an der Rezeption zu melden.
Sammelplätze
Für den Notfall haben wir Sammelplätze für Gäste an Bord. Sie befinden sich alle auf Deck 5 und sind mit grünweißen Schildern mit dem jeweiligen Sammelplatzbuchstaben gekennzeichnet. Den Buchstaben Ihres Sammelplatzes finden Sie auf Ihrer Bordkarte, auf dem Sicherheitsposter an Ihrer Kabinentür und auf Ihrer Rettungsweste. Auf dem Weg zu den Sammelplätzen folgen Sie bitte den Fluchtwege-Markierungen und dem Fluchtwege-Leitsystem.
Seegang
Bei hohen Windgeschwindigkeiten können die Freidecks aus Sicherheitsgründen gesperrt werden. Bitte beachten Sie die Hinweisschilder an den Türen zu den Außendecks. Sicherheitsposter Das Sicherheitsposter an der Innenseite Ihrer Kabinentür beschreibt in Kurzform, was im Notfall zu beachten ist. Es informiert Sie über wichtige Verhaltensregeln, zeigt Ihren Sammelplatz und die möglichen Wege dorthin. Informieren Sie sich sorgfältig, um im Notfall bestens vorbereitet zu sein.
Sicherheitsposter
Das Sicherheitsposter an der Innenseite Ihrer Kabinentür beschreibt in Kurzform, was im Notfall zu beachten ist. Es informiert Sie über wichtige Verhaltensregeln, zeigt Ihren Sammelplatz und die möglichen Wege dorthin. Informieren Sie sich sorgfältig, um im Notfall bestens vorbereitet zu sein.
Sicherheitsübung
Noch vor dem Auslaufen aus dem ersten Hafen Ihrer Reise führen wir an Bord eine Sicherheitsübung durch, bei der Sie unter anderem wichtige Informationen über unsere Rettungsmittel, den Brandschutz und sicherheitsgerechtes Verhalten an Bord erhalten. Alle Gäste sind zur Teilnahme verpflichtet. Dies betrifft auch erfahrene AIDA Reisende und Durchfahrer auf ihrer Anschlussreise. Die Sicherheitsübung ist Teil unserer strengen Sicherheitsmaßnahmen und entspricht den internationalen Vorschriften.
Sie wird durch das Generalalarmsignal (7 × kurz, 1 × lang) eingeleitet und von Lautsprecherdurchsagen begleitet. Bitte gehen Sie mit Ihrer Rettungsweste auf direktem Weg zu Ihrem ausgewiesenen Sammelplatz. Dort werden Sie von geschultem Personal betreut und erhalten Erklärungen zum Anlegen der Rettungsweste sowie weitere Sicherheitsinformationen.
Verhalten im Notfall
Wenn in einem Notfall das Generalalarmsignal (7 × kurz, 1 × lang) ertönt, beachten Sie bitte folgende Regeln:
- Bewahren Sie Ruhe und begeben Sie sich mit Rettungsweste, warmer Kleidung, festem Schuhwerk und eventuell benötigten Medikamenten zu Ihrem Sammelplatz.
- Folgen Sie dabei den Fluchtwege-Markierungen und dem Fluchtwege-Leitsystem.
- Benutzen Sie keine Aufzüge.
- Kehren Sie auf keinen Fall in Ihre Kabine zurück, um persönliche Gegenstände zu holen.
- Folgen Sie unbedingt den Anweisungen der Crew.
- Achten Sie auf die Lautsprecherdurchsagen.
In Notsituationen hören Sie immer und überall deutlich die entsprechenden Durchsagen.
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Sonnendeck & Pool
Ein Poolhandtuch bekommen Sie an der Handtuchausgabe auf dem Pooldeck. Sie können es im Lauf der Reise jederzeit gegen ein neues eintauschen.
Liegestühle stehen Ihnen auf AIDA natürlich kostenlos zur Verfügung. Nur eine Bitte haben wir an Sie: Reservieren Sie keine Liegestühle! Bei uns an Bord findet jeder Gast seinen Lieblingsplatz.
Sie möchten nahtlos braun werden? Kein Problem! FKK-Freunde können sich in einem eigens eingerichteten Freibereich (Deck 14) sonnen.
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